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790.526 CH-BL

§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Homberg», Läufelfingen und Buckten - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Homberg», Läufelfingen und Buckten · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Homberg», Gemeinden Läufelfingen und Buckten, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus den Parzellen Nr. 401, 402 und 404 und Teilflächen der Parzellen Nr. 237, 393, 400 und 430, alle im Grundbuch Läufelfingen, sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 296 und 302, im Grundbuch Buckten.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 22,70 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Homberg», Läufelfingen und Buckten →

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