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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Eggwald-Looch», Ramlinsburg - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Eggwald-Looch», Ramlinsburg · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Aufbau und Förderung der traditionellen Waldnutzungsform des Mittelwalds als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten sowie als kulturhistorisches Anschauungsobjekt;

b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

c. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholzanteils;

d. Erhaltung der ungestörten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

e. Erhaltung und Förderung des Gebiets als Amphibien-Laichgebiet;

f. Erhaltung des Gebiets «Looch» in seinem abgeschiedenen und ungestörten Charakter;

g. Erhaltung und Förderung des kleinräumigen Lebensraum-Mosaiks mit seiner spezifischen Artenvielfalt;

h. Erhaltung und Förderung der Feuchtstandorte, insbesondere der Feuchtwiesen und der feuchten Hochstaudenfluren, sowie der Mager- und Trockenstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

i. Erhaltung und Förderung des Bachlaufes und der Weiher als Amphibienlaichgewässer sowie als Lebensraum einheimischer Flusskrebse;

j. Förderung und Erhaltung von Kleinstrukturen wie Schnittgut- und Asthaufen und einzelnen Gebüschen;

k. Erhaltung und Förderung der Mergelgrube als Pionierstandort mit Espen und anderen Weichhölzern als Lebensraum für Tagfalter;

l. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

m. Erhaltung und Förderung der geschützten und der seltenen Arten;

n. Erhaltung der Schutzwaldfunktion gemäss Nutz- und Schutzkonzept.

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