§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Eggwald-Looch», Ramlinsburg - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Eggwald-Looch», Ramlinsburg · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Aufbau und Förderung der traditionellen Waldnutzungsform des Mittelwalds als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten sowie als kulturhistorisches Anschauungsobjekt;
b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
c. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholzanteils;
d. Erhaltung der ungestörten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
e. Erhaltung und Förderung des Gebiets als Amphibien-Laichgebiet;
f. Erhaltung des Gebiets «Looch» in seinem abgeschiedenen und ungestörten Charakter;
g. Erhaltung und Förderung des kleinräumigen Lebensraum-Mosaiks mit seiner spezifischen Artenvielfalt;
h. Erhaltung und Förderung der Feuchtstandorte, insbesondere der Feuchtwiesen und der feuchten Hochstaudenfluren, sowie der Mager- und Trockenstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
i. Erhaltung und Förderung des Bachlaufes und der Weiher als Amphibienlaichgewässer sowie als Lebensraum einheimischer Flusskrebse;
j. Förderung und Erhaltung von Kleinstrukturen wie Schnittgut- und Asthaufen und einzelnen Gebüschen;
k. Erhaltung und Förderung der Mergelgrube als Pionierstandort mit Espen und anderen Weichhölzern als Lebensraum für Tagfalter;
l. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
m. Erhaltung und Förderung der geschützten und der seltenen Arten;
n. Erhaltung der Schutzwaldfunktion gemäss Nutz- und Schutzkonzept.