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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Roter Herd», Bennwil - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Roter Herd», Bennwil · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung von lichten Wäldern mit offenen Waldstrukturen als Lebensraum für Licht und Wärme liebende Tier- und Pflanzenarten;

b. Erhaltung und Förderung des Pfeifengras-Föhrenwaldes mit offenen, gemähten Teilflächen und Kleinstrukturen sowie extensiv genutzten, artenreichen Magerwiesen;

c. Erhaltung und Förderung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

d. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

e. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholz-Anteils;

f. Erhaltung und Förderung der ungestörten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

g. Erhaltung und Förderung der vielfältigen Verzahnung von Wald und Offenland sowie von naturnahen, stufig aufgebauten und breiten Waldrändern;

h. Erhaltung der geologischen Naturobjekte;

i. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.

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