§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Roter Herd», Bennwil - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Roter Herd», Bennwil · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung von lichten Wäldern mit offenen Waldstrukturen als Lebensraum für Licht und Wärme liebende Tier- und Pflanzenarten;
b. Erhaltung und Förderung des Pfeifengras-Föhrenwaldes mit offenen, gemähten Teilflächen und Kleinstrukturen sowie extensiv genutzten, artenreichen Magerwiesen;
c. Erhaltung und Förderung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;
d. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
e. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholz-Anteils;
f. Erhaltung und Förderung der ungestörten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
g. Erhaltung und Förderung der vielfältigen Verzahnung von Wald und Offenland sowie von naturnahen, stufig aufgebauten und breiten Waldrändern;
h. Erhaltung der geologischen Naturobjekte;
i. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.