§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zigflue», Oltingen - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zigflue», Oltingen · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;
b. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholz-Anteils;
c. Erhaltung und Förderung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten, insbesondere Schwarzspecht;
d. Förderung und Erhaltung von lichten Wäldern mit offener Waldstruktur als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten;
e. Förderung von extensiv gepflegten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit Einzelstammnutzung sowie gezielter Pflege und Förderung von seltenen Arten;
f. Erhaltung der ungestörten Fels- und Schuttstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
g. Erhaltung und Förderung der artenreichen Magerweise mit ihrer typischen Lebensgemeinschaft;
h. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
i. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.