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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zigflue», Oltingen - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zigflue», Oltingen · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;

b. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholz-Anteils;

c. Erhaltung und Förderung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten, insbesondere Schwarzspecht;

d. Förderung und Erhaltung von lichten Wäldern mit offener Waldstruktur als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten;

e. Förderung von extensiv gepflegten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit Einzelstammnutzung sowie gezielter Pflege und Förderung von seltenen Arten;

f. Erhaltung der ungestörten Fels- und Schuttstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

g. Erhaltung und Förderung der artenreichen Magerweise mit ihrer typischen Lebensgemeinschaft;

h. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

i. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.

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