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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Strickhübel», Röschenz - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Strickhübel», Röschenz · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen von nationaler Bedeutung mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

b. Erhaltung und Förderung der strukturreichen Kulturlandschaft als Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen;

c. Förderung von extensiv genutzten, artenreichen Wiesen sowie von Krautsäumen und Staudenfluren, insbesondere als Lebensraum für Schmetterlinge;

d. Erhaltung und Förderung von struktur- und artenreichen Feldgehölzen, Hecken, Eichen- und Einzelbäumen sowie Kleinstrukturen wie Gebüsche, Ast- und Steinhaufen;

e. Erhaltung und Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

f. Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.

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