790.518
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Strickhübel», Röschenz - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Strickhübel», Röschenz · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen von nationaler Bedeutung mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
b. Erhaltung und Förderung der strukturreichen Kulturlandschaft als Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen;
c. Förderung von extensiv genutzten, artenreichen Wiesen sowie von Krautsäumen und Staudenfluren, insbesondere als Lebensraum für Schmetterlinge;
d. Erhaltung und Förderung von struktur- und artenreichen Feldgehölzen, Hecken, Eichen- und Einzelbäumen sowie Kleinstrukturen wie Gebüsche, Ast- und Steinhaufen;
e. Erhaltung und Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
f. Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.