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790.513 CH-BL

§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hüttenboden», Laufen - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hüttenboden», Laufen · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

b. Erhaltung und Förderung von mehrschichtig aufgebauten Dauerwald-Beständen (Plenterwald) mit Förderung der Eiche, seltenen Laubbaumarten, Altholzgruppen und Höhlenbäumen;

c. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.

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