790.513
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hüttenboden», Laufen - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hüttenboden», Laufen · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;
b. Erhaltung und Förderung von mehrschichtig aufgebauten Dauerwald-Beständen (Plenterwald) mit Förderung der Eiche, seltenen Laubbaumarten, Altholzgruppen und Höhlenbäumen;
c. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.