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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Mittler Stürmen», Laufen - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Mittler Stürmen», Laufen · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

b. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholz-Anteils;

c. Förderung und Erhaltung von extensiv gepflegten, lichten Wäldern als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Eiche, seltene Laub-baumarten, Orchideen und Berglaubsänger;

d. Erhaltung und Förderung der intakten, ungestörten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

e. Erhaltung des Fliessgewässers in naturnahem Zustand;

f. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.

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