790.512
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Mittler Stürmen», Laufen - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Mittler Stürmen», Laufen · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
b. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholz-Anteils;
c. Förderung und Erhaltung von extensiv gepflegten, lichten Wäldern als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Eiche, seltene Laub-baumarten, Orchideen und Berglaubsänger;
d. Erhaltung und Förderung der intakten, ungestörten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
e. Erhaltung des Fliessgewässers in naturnahem Zustand;
f. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.