790.511
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Uf Geren», Laufen - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Uf Geren», Laufen · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Förderung und Erhaltung des Steinbruchs als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten;
b. Erhaltung und Förderung der ungestörten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
c. Förderung und Erhaltung der Pionierstandorte, Magerwiesen, Amphibien-Laichgewässern und Kleinstrukturen;
d. Erhaltung der geologischen Naturobjekte;
e. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten;
f. Erhaltung der Schutzwaldfunktion gemäss Waldentwicklungsplan und Nutz- und Schutzkonzept.