§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dielenberg-Hangelimatt», Oberdorf und Niederdorf - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dielenberg-Hangelimatt», Oberdorf und Niederdorf · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung des Bergsturzgebiets als Geotop sowie als Lebensraum für seltene und typische Tier- und Pflanzenarten insbesondere feucht-kühler und schattiger Standorte;
b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
c. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholz-Anteils;
d. Erhaltung und Förderung von mehrschichtig aufgebauten Dauerwald-Beständen (Plenterwald);
e. Erhaltung der ungestörten Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
f. Erhaltung und Förderung der vielfältigen Verzahnung von Wald und Offenland sowie von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
g. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.