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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dielenberg-Hangelimatt», Oberdorf und Niederdorf - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dielenberg-Hangelimatt», Oberdorf und Niederdorf · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Dielenberg-Hangelimatt», Gemeinden Oberdorf und Niederdorf, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus Teilflächen der Parzellen Nr. 356, 400 und 1003, im Grundbuch Oberdorf, sowie einer Teilfläche der Parzelle Nr. 393, im Grundbuch Niederdorf.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 22.22 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dielenberg-Hangelimatt», Oberdorf und Niederdorf →

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