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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Thommeten», Oberdorf - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Thommeten», Oberdorf · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der strukturreichen Geländekammer als Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen;

b. Erhaltung und Förderung von artenreichen, extensiv genutzten Mager- und Fettwiesen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

c. Förderung von artenreichen Krautsäumen und Staudenfluren;

d. Erhaltung und Förderung von struktur- und artenreichen Waldrändern, Feldgehölzen, Hecken, Einzelbäumen und Kleinstrukturen wie Gebüsche, Ast- und Steinhaufen;

e. Erhaltung der Feldscheune;

f. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Schmetterlinge;

g. Schutz des Grundwassers.

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