790.509
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Thommeten», Oberdorf - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Thommeten», Oberdorf · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der strukturreichen Geländekammer als Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen;
b. Erhaltung und Förderung von artenreichen, extensiv genutzten Mager- und Fettwiesen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
c. Förderung von artenreichen Krautsäumen und Staudenfluren;
d. Erhaltung und Förderung von struktur- und artenreichen Waldrändern, Feldgehölzen, Hecken, Einzelbäumen und Kleinstrukturen wie Gebüsche, Ast- und Steinhaufen;
e. Erhaltung der Feldscheune;
f. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Schmetterlinge;
g. Schutz des Grundwassers.