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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Leisenberg», Oberdorf - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Leisenberg», Oberdorf · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Leisenberg», Gemeinde Oberdorf, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus der Parzelle Nr. 1119 sowie einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1013 des Grundbuchs Oberdorf.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 8.0 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Leisenberg», Oberdorf →

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