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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Gugger», Niederdorf - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Gugger», Niederdorf · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Gugger», Gemeinde Niederdorf, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 395 des Grundbuchs Niederdorf.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 1.28 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Gugger», Niederdorf →

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