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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zwischenflüe-Brunnenstig», Niederdorf und Lampenberg - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zwischenflüe-Brunnenstig», Niederdorf und Lampenberg · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Zwischenflüe-Brunnenstig», Gemeinden Niederdorf und Lampenberg, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus Teilflächen der Parzellen Nr. 290, 392 und 406 des Grundbuchs Niederdorf sowie einer Teilfläche der Parzelle Nr. 850 des Grundbuchs Lampenberg.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher einen integralen Bestandteil dieser Verordnung bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 15,9 ha, davon sind 14,58 ha Wald.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zwischenflüe-Brunnenstig», Niederdorf und Lampenberg →

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