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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Forstweid», Röschenz - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Forstweid», Röschenz · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der strukturreichen Kulturlandschaft als Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen;

b. Förderung und Erhaltung von artenreichen, extensiv genutzten Wiesen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

c. Förderung von artenreichen Krautsäumen und Staudenfluren entlang der Gehölze und der Waldränder, insbesondere als Lebensraum für Schmetterlinge;

d. Erhaltung und Förderung von struktur- und artenreichen Feldgehölzen, Hecken, Eichen und Einzelbäumen sowie Kleinstrukturen wie Gebüsche, Ast- und Steinhaufen;

e. Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.

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