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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Brunnhollen», Röschenz - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Brunnhollen», Röschenz · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung des Waldbestandes als unerschlossenes und ungenutztes Naturwaldreservat (Altholzinsel) für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

b. Erhaltung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

c. Erhaltung und Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

d. Erhaltung und Förderung der Fliessgewässer in naturnahem Zustand;

e. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.

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