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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Lange Rai», Röschenz - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Lange Rai», Röschenz · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Lange Rai», Gemeinde Röschenz, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus den Parzellen Nr. 1284 und 1313 sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 1260, 1261, 1262, 1298 und 1300 des Grundbuchs Röschenz.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 16.71 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Lange Rai», Röschenz →

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