§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Redelsflue», Röschenz - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Redelsflue», Röschenz · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
b. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholz-Anteils;
c. Erhaltung und Förderung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;
d. Förderung und Erhaltung von lichten Wäldern mit offenen Waldstrukturen als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Lichtbaumarten, Orchideen und Reptilien;
e. Förderung und Erhaltung von extensiv bewirtschafteten und gepflegten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung von seltenen Arten;
f. Erhaltung und Förderung der ungestörten Felsstandorte und Hangschuttbereiche mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
g. Erhaltung und Förderung des Steinbruchs «Roti Grube» als Geotop mit verschiedenen Entwicklungsstadien der Vegetation als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Arten der Pionierstandorte, Geburtshelferkröte und Reptilien;
h. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.