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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ziegelei Oberwil», Oberwil - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ziegelei Oberwil», Oberwil · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung sowie als Zugvogel-Rastplatz von regionaler Bedeutung, insbesondere als Rastplatz für Limicolen (Watvögel);

b. Förderung der Biotopvernetzung mit benachbarten Biotopen, insbesondere dem national bedeutsamen Amphibienlaichgebiet «Herzogenmatt»;

c. Erhaltung und Förderung von artenreichen Feuchtbiotopen, extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Ruderal- und Pionierstandorten, Gebüschen und Gehölzen;

d. Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Wurzelstöcke, Ast- und Steinhaufen;

e. Erhaltung und Förderung der seltenen und geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Weichhölzer, Amphibien, Limicolen (Watvögel) und Schmetterlinge.

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