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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Breiten», Läufelfingen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Breiten», Läufelfingen · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Breiten», Läufelfingen, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus Parzelle Nr. 993 und einer Teilfläche von Parzelle Nr. 545 des Grundbuchs Läufelfingen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 9.38 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Breiten», Läufelfingen →

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