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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Vorderer Wisenberg», Läufelfingen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Vorderer Wisenberg», Läufelfingen · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Vorderer Wisenberg», Läufelfingen, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 433 des Grundbuchs Läufelfingen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 17.91 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Vorderer Wisenberg», Läufelfingen →

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