790.486
CH-BL
§ 4 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zinggibrunn», Muttenz - Bewilligungen
§ 4 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zinggibrunn», Muttenz · Bewilligungen
1. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen unterliegen der Bewilligungspflicht. Bewilligungen können unter Beachtung der Schutzziele erteilt werden, soweit dadurch keine Beeinträchtigungen des Naturschutzgebiets entstehen. Für Veranstaltungen im Offenland erteilt der Gemeinderat die Bewilligung im Einverständnis mit der kantonalen Naturschutzfachstelle.