790.486
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zinggibrunn», Muttenz - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zinggibrunn», Muttenz · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der Lebensraum- und Strukturvielfalt, insbesondere der Gebüsche, Hecken, Einzelbäume und Steinhaufen;
b. Förderung von Magerwiesen und -weiden als Orchideen-Lebensraum und Orchideen-Ersatzstandort;
c. Erhaltung und Förderung der Feuchtstandorte sowie des Weihers als Amphibien-Laichgewässer und Lebensraum für Wasserlebewesen;
d. Sicherung und Förderung des Biotopverbunds innerhalb des Rebgebiets;
e. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Orchideen, Vögel, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge und Gehäuseschnecken.