790.480
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Kleinfegg», Pfeffingen - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Kleinfegg», Pfeffingen · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;
b. Erhaltung und Förderung des Totholz-Anteils;
c. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung der standortheimischen Vegetation;
d. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern.