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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Kleinfegg», Pfeffingen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Kleinfegg», Pfeffingen · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Kleinfegg», Gemeinde Pfeffingen, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus den Parzellen Nr. 287 sowie einer Teilfläche der Parzelle Nr. 286, beide im Grundbuch Pfeffingen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 4,64 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Kleinfegg», Pfeffingen →

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