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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dittinger Weide und Dittinger Wald», Dittingen - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dittinger Weide und Dittinger Wald», Dittingen · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der für das Laufental charakteristischen Elemente der traditionellen Kulturlandschaft (Allmend);

b. Erhaltung und Förderung der extensiv bewirtschafteten, ungedüngten Magerweiden und Magerwiesen von nationaler Bedeutung mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

c. Erhaltung und Förderung der typischen Kleinstrukturen wie Felsblöcke, Steinhaufen, Asthaufen, Trockenmauern, Gebüsche, Einzelbäume, Hecken und Feldgehölze mit deren spezifischen Faunen und Floren;

d. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit der typischen Fauna und Flora;

e. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung der seltenen Baumarten;

f. Förderung und Erhaltung von lichten Wäldern mit offener Waldstruktur als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Waldföhre, Eiche, Sorbus-Arten, Wild-Birne und Reptilien;

g. Erhaltung und Förderung unerschlossener und ungenutzer Waldgebiete sowie des Totholz-Anteils als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

h. Reaktivierung und Erhaltung der Mittel- und Niederwald-Bewirtschaftung als kulturhistorische Bewirtschaftungsformen;

i. Förderung und Erhaltung ungestörter Fels-Standorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

j. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

k. Förderung des Gebiets als Tagfalter-Lebensraum und des Teilgebiets «Schachlete» als Amphibien- und Reptilien-Lebensraum;

l. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Schmetterlinge, Heuschrecken, Amphibien und Reptilien.

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