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790.476 CH-BL

§ 4 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Tannenboden-Allmet», Lampenberg - Bewilligungen

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§ 4 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Tannenboden-Allmet», Lampenberg · Bewilligungen

1. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen im Wald unterliegen der Bewilligungspflicht. Bewilligungen können unter Beachtung der Schutzziele erteilt werden, soweit dadurch keine Beeinträchtigungen des Naturschutzgebiets entstehen. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den kantonalen, waldrechtlichen Bestimmungen.

2. Für Bewilligungen von Veranstaltungen im Wald ist der Gemeinderat oder, wenn mehrere Einwohnergemeinden betroffen sind, das Forstamt beider Basel zuständig.

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