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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schönenberg», Buus und Maisprach - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schönenberg», Buus und Maisprach · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Schönenberg», Buus und Maisprach, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus den Parzellen Nr. 3489 und 3491 und Teilflächen der Parzellen Nr. 3487, 3488 und 3490, alle im Grundbuch Buus, sowie einer Teilfläche der Parzelle Nr. 742, im Grundbuch Maisprach.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 13,06 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schönenberg», Buus und Maisprach →

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