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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Blauenweide», Blauen - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Blauenweide», Blauen · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der für das Laufental charakteristischen Weidelandschaft als kulturhistorisches Zeugnis einer traditionellen Bodennutzungsform (Allmend in der Dreifelderwirtschaft);

b. Erhaltung und Förderung der extensiv bewirtschafteten, ungedüngten Magerweiden und Magerwiesen von nationaler Bedeutung mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

c. Erhaltung und Förderung der typischen Kleinstrukturen wie Felsblöcke, Steinhaufen, Trockenmauern, Gebüsche, Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken und Feldgehölze mit deren spezifischen Faunen und Floren;

d. Erhaltung und Förderung der standortgemässen, extensiv gepflegten und strukturreichen Waldgesellschaften mit ihren typischen Lebensgemeinschaften;

e. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz;

f. Förderung und Erhaltung lichter Waldbestände als Lebensraum für Licht und Wärme liebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Eiche und Elsbeerbaum;

g. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

h. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lichtbaumarten und Dornensträucher, der Orchideen, der Vögel, der Reptilien und der Schmetterlinge.

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