§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Blauenweide», Blauen - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Blauenweide», Blauen · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der für das Laufental charakteristischen Weidelandschaft als kulturhistorisches Zeugnis einer traditionellen Bodennutzungsform (Allmend in der Dreifelderwirtschaft);
b. Erhaltung und Förderung der extensiv bewirtschafteten, ungedüngten Magerweiden und Magerwiesen von nationaler Bedeutung mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
c. Erhaltung und Förderung der typischen Kleinstrukturen wie Felsblöcke, Steinhaufen, Trockenmauern, Gebüsche, Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken und Feldgehölze mit deren spezifischen Faunen und Floren;
d. Erhaltung und Förderung der standortgemässen, extensiv gepflegten und strukturreichen Waldgesellschaften mit ihren typischen Lebensgemeinschaften;
e. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz;
f. Förderung und Erhaltung lichter Waldbestände als Lebensraum für Licht und Wärme liebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Eiche und Elsbeerbaum;
g. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
h. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lichtbaumarten und Dornensträucher, der Orchideen, der Vögel, der Reptilien und der Schmetterlinge.