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790.471 CH-BL

§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Blauenweide», Blauen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Blauenweide», Blauen · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Blauenweide», Blauen, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus den Parzellen Nr. 441, 442, 455 und 1599 sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 1497 und 1502, alle im Grundbuch Blauen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt neu 69,86 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Blauenweide», Blauen →

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