§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chrindel», Rünenberg, Rümlingen und Häfelfingen - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chrindel», Rünenberg, Rümlingen und Häfelfingen · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;
b. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz;
c. Erhaltung und Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung von seltenen Arten;
d. Förderung und Erhaltung von lichten Wäldern mit offener Waldstruktur als Lebensraum für Licht und Wärme liebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Reptilien;
e. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;
f. Erhaltung und Förderung ungestörter Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
g. Erhaltung und Förderung der Fliessgewässer in naturnahem Zustand, insbesondere des Wasserfalles, der Felsstufen und der Tuffbildungen;
h. Erhaltung und Förderung der Auen und der Feuchtstandorte, insbesondere der offenen Feuchtwiese;
i. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
j. Erhaltung der geologischen Objekte;
k. Erhaltung und Förderung der geschützten und der seltenen Arten.