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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ermitage-Chilchholz», Arlesheim - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ermitage-Chilchholz», Arlesheim · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der extensiv genutzten, kleinräumig gegliederten Tafeljura-Landschaft mit ihren typischen und besonderen Lebensgemeinschaften;

b. Erhaltung und Förderung der zum Landschaftsgarten gehörenden Landschaftselemente;

c. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen und -weiden sowie der Feuchtwiesen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

d. Erhaltung und Förderung von standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;

e. Erhaltung und Förderung strukturreicher, stufig aufgebauter und extensiv genutzter Waldbestände;

f. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholz-Anteils;

g. Erhaltung und Förderung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

h. * Erhaltung und Förderung von lichten Wäldern mit offener Waldstruktur als Lebensräume für Licht und Wärme liebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für Reptilien, Schmetterlinge und Lichtbaumarten;

i. Förderung und Erhaltung der Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

j. * Erhaltung und Förderung des Steinbruchareals als Amphibien- und Reptilienlebensraum;

k. * Erhaltung der kleinräumig gegliederten Wald-Offenland-Verteilung und Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

l. * Erhaltung und Förderung der Weiher mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften als Wasservogel-Brutplatz, Amphibien-Laichgewässer sowie als Ringelnatter-Lebensraum;

m. * Erhaltung und Förderung der Fliessgewässer in naturnahem Zustand;

n. * Förderung des Hangriedes «Wetzstapfel»;

o. * Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten;

p. * Erhaltung und Förderung von Elementen der traditionellen Kulturlandschaft wie hochstämmige Obstbäume, Trockenmauern und die traditionelle Rebflora;

q. * Erhaltung der geologischen Naturobjekte.

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