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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schleipfet», Gemeinde Oltingen - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schleipfet», Gemeinde Oltingen · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der Magerwiese von regionaler Bedeutung mit ihrer spezifischen Lebensgemeinschaft;

b. Erhaltung und Förderung des Feldgehölzes als Lebensraum seltener Arten, als Nistplatz sowie als Wildeinstand;

c. Förderung eines naturnahen, stufig aufgebauten Waldrandes entlang des Feldgehölzes;

d. Erhaltung des Hochstamm-Bestandes;

e. Förderung von Kleinstrukturen.

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