790.464
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schleipfet», Gemeinde Oltingen - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schleipfet», Gemeinde Oltingen · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der Magerwiese von regionaler Bedeutung mit ihrer spezifischen Lebensgemeinschaft;
b. Erhaltung und Förderung des Feldgehölzes als Lebensraum seltener Arten, als Nistplatz sowie als Wildeinstand;
c. Förderung eines naturnahen, stufig aufgebauten Waldrandes entlang des Feldgehölzes;
d. Erhaltung des Hochstamm-Bestandes;
e. Förderung von Kleinstrukturen.