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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schleipfet», Gemeinde Oltingen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schleipfet», Gemeinde Oltingen · Schutzgebiet

1. Das Gebiet «Schleipfet», bestehend aus Parzellen Nr. 1243 und 1244, sowie einer Teilfläche von Parzelle Nr. 1242, Gemeinde Oltingen, wird als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist in einem Plan eingetragen, welcher bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann.

3. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 3,11 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schleipfet», Gemeinde Oltingen →

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