790.463
CH-BL
§ 9 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Sonnenberg», Maisprach - Veränderungen im Schutzgebiet
§ 9 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Sonnenberg», Maisprach · Veränderungen im Schutzgebiet
1. Vom Nutz- und Schutzkonzept abweichende Veränderungen im Schutzgebiet, Änderungen der Nutzung sowie das Ansiedeln von Pflanzen und Tieren dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht der kantonalen Naturschutzfachstelle vorgenommen werden.