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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Sonnenberg», Maisprach - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Sonnenberg», Maisprach · Schutzgebiet

1. Das Gebiet «Sonnenberg», Maisprach, bestehend aus den Parzellen Nr. 531, Nr. 535 und Nr. 551, im Eigentum der Einwohnergemeinde Maisprach, wird als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist in einem Plan eingetragen, welcher bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann.

3. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 33,60 ha, davon 33,56 ha Wald.

4. Das von der kantonalen Naturschutzfachstelle, dem Forstamt und den Eigentümern gemeinsam erarbeitete Nutz- und Schutzkonzept mit Abgeltungsberechnung bildet die Grundlage für Nutzung, Pflege und Unterhalt des geschützten Gebietes.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Sonnenberg», Maisprach →

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