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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Geissrain», Gemeinde Reigoldswil - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Geissrain», Gemeinde Reigoldswil · Schutzgebiet

1. Das Gebiet «Geissrain», bestehend aus einer Teilfläche von Parzelle Nr. 176, Gemeinde Reigoldswil, wird als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist in einem Plan eingetragen, welcher bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann.

3. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 3,41 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Geissrain», Gemeinde Reigoldswil →

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