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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Baberten», Reigoldswil und Titterten - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Baberten», Reigoldswil und Titterten · Schutzgebiet

1. Das Gebiet «Baberten», bestehend aus je einer Teilfläche der Parzellen Nr. 131 und 1176, Gemeinde Reigoldswil, sowie einer Teilfläche von Parzelle Nr. 700, Gemeinde Titterten, wird als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist in einem Plan eingetragen, welcher bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann.

3. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 9,33 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Baberten», Reigoldswil und Titterten →

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