Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
790.459 CH-BL

§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Gillen», Reigoldswil - Schutzgebiet

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Gillen», Reigoldswil · Schutzgebiet

1. Das Gebiet «Gillen», Reigoldswil, bestehend aus Parzelle Nr. 1, Gemeinde Reigoldswil, wird als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist in einem Plan eingetragen, welcher bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann.

3. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 5,46 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Gillen», Reigoldswil →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →