790.457
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Widenhölzli», Gemeinde Reigoldswil - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Widenhölzli», Gemeinde Reigoldswil · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;
c. Förderung von extensiv gepflegten, strukturreichen, stufig aufgebauten sowie Alt- und Totholz-reichen Waldbeständen;
d. Förderung seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten.