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790.457 CH-BL

§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Widenhölzli», Gemeinde Reigoldswil - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Widenhölzli», Gemeinde Reigoldswil · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;

c. Förderung von extensiv gepflegten, strukturreichen, stufig aufgebauten sowie Alt- und Totholz-reichen Waldbeständen;

d. Förderung seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten.

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