§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Grammel», Lausen - Schutzziel
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Grammel», Lausen · Schutzziel
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen von nationaler Bedeutung mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
b. Erhaltung der Schutzfunktion der Waldbestände in den siedlungsnahen Bereichen;
c. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
d. Förderung strukturreicher, lichter und extensiv genutzter Waldbestände mit hohem Tot- und Altholzanteil;
e. Erhaltung und Förderung ungenutzter und unerschlossener Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;
f. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern sowie von Kleinstrukturen wie Trockenmauern, Ast- oder Lesesteinhaufen;
g. Erhaltung und Förderung des Weiherbiotopes als Laichgewässer für Geburtshelferkröten;
h. * Erhaltung und Förderung der offenen Grube mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften, insbesondere den Ruderalstandorten, den Hochstaudenfluren und den Feldgehölzen als Lebensraum für Insekten, Reptilien und Vögel;
i. * Erhaltung und Förderung der geschützten und der seltenen Arten, insbesondere der Licht und Wärme liebenden Arten.