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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Grammel», Lausen - Schutzziel

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Grammel», Lausen · Schutzziel

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen von nationaler Bedeutung mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

b. Erhaltung der Schutzfunktion der Waldbestände in den siedlungsnahen Bereichen;

c. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

d. Förderung strukturreicher, lichter und extensiv genutzter Waldbestände mit hohem Tot- und Altholzanteil;

e. Erhaltung und Förderung ungenutzter und unerschlossener Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

f. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern sowie von Kleinstrukturen wie Trockenmauern, Ast- oder Lesesteinhaufen;

g. Erhaltung und Förderung des Weiherbiotopes als Laichgewässer für Geburtshelferkröten;

h. * Erhaltung und Förderung der offenen Grube mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften, insbesondere den Ruderalstandorten, den Hochstaudenfluren und den Feldgehölzen als Lebensraum für Insekten, Reptilien und Vögel;

i. * Erhaltung und Förderung der geschützten und der seltenen Arten, insbesondere der Licht und Wärme liebenden Arten.

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