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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Grammel», Lausen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Grammel», Lausen · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Grammel», Lausen, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus den Parzellen Nr. 395 - 407, 409, 412 - 414, 416, 427, 429, 436, 488, 550, 551, 553 - 560, 600, 603 und 1550, sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 599 und 1007, alle im Grundbuch Lausen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist in einem Plan eingetragen, welcher bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 24,89 ha.

3. ...

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Grammel», Lausen →

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