790.455
CH-BL
§ 4 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ämmenegg-Ulmet», Bretzwil und Lauwil - Bewilligungen
§ 4 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ämmenegg-Ulmet», Bretzwil und Lauwil · Bewilligungen
1. Veranstaltungen unterliegen einer generellen Bewilligungspflicht. Bewilligungen können unter Beachtung der Schutzziele erteilt werden und soweit dadurch keine Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes entsteht. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den kantonalen waldrechtlichen Bestimmungen.