§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ämmenegg-Ulmet», Bretzwil und Lauwil - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ämmenegg-Ulmet», Bretzwil und Lauwil · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der Magerweiden und Reptilien-Lebensräume von nationaler Bedeutung mit deren spezifischen Lebensgemeinschaften;
b. Erhaltung und Förderung von Staudenfluren, insbesondere der Vernässungen;
c. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
d. Förderung von Alt- und Totholz;
e. Erhaltung von unerschlossenen und ungenutzten Waldgebieten als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;
f. Förderung lichter und strukturreicher Waldbestände als Lebensräume licht- und wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Reptilien;
g. Förderung und Erhaltung ungestörter Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
h. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
i. Erhaltung und Förderung der Feldgehölze, Hecken, Einzelbäume und Büsche;
j. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Reptilien, Enziane, Orchideen und Arten der Felsstandorte.