§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ramstein-Aleten», Bretzwil und Lauwil - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ramstein-Aleten», Bretzwil und Lauwil · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
b. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz;
c. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;
d. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung von seltenen Arten, insbesondere der lichtliebenden Arten;
e. Förderung und Erhaltung der artenreichen Magerwiesen und -weiden mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften sowie der stellenweise vorkommenden Bodenvernässungen;
f. Förderung und Erhaltung ungestörter Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
g. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
h. Erhaltung und Förderung der naturnahen Fliessgewässer;
i. Erhaltung und Förderung der Feldgehölze, Hecken, Einzelbäume und Büsche;
j. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.