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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ramstein-Aleten», Bretzwil und Lauwil - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ramstein-Aleten», Bretzwil und Lauwil · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

b. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz;

c. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

d. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung von seltenen Arten, insbesondere der lichtliebenden Arten;

e. Förderung und Erhaltung der artenreichen Magerwiesen und -weiden mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften sowie der stellenweise vorkommenden Bodenvernässungen;

f. Förderung und Erhaltung ungestörter Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

g. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

h. Erhaltung und Förderung der naturnahen Fliessgewässer;

i. Erhaltung und Förderung der Feldgehölze, Hecken, Einzelbäume und Büsche;

j. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.

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