§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Binzenberg-Chüeweid», Bretzwil und Reigoldswil - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Binzenberg-Chüeweid», Bretzwil und Reigoldswil · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
b. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz;
c. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen zur Förderung seltener Arten, insbesondere der Lichtholzarten wie Waldföhre, Eiche und Mehlbeerbaum;
d. Erhaltung und Förderung der traditionellen Waldnutzungsform des Mittelwaldes als kulturhistorisches Anschauungsobjekt sowie als Lebensraum für lichtliebende Arten;
e. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
f. Förderung und Erhaltung des extensiv genutzten Weidegebiets «Chüeweid» als struktur- und artenreiche Magerweide;
g. Erhaltung und Förderung von vielfältigen Feldgehölzen und Hecken;
h. Erhaltung der Weidewälle bzw. Weidegräben und der Lesesteinhaufen als kulturhistorische Objekte sowie als ökologisch wertvolle Kleinstrukturen;
i. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Orchideen.