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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Binzenberg-Chüeweid», Bretzwil und Reigoldswil - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Binzenberg-Chüeweid», Bretzwil und Reigoldswil · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

b. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz;

c. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen zur Förderung seltener Arten, insbesondere der Lichtholzarten wie Waldföhre, Eiche und Mehlbeerbaum;

d. Erhaltung und Förderung der traditionellen Waldnutzungsform des Mittelwaldes als kulturhistorisches Anschauungsobjekt sowie als Lebensraum für lichtliebende Arten;

e. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

f. Förderung und Erhaltung des extensiv genutzten Weidegebiets «Chüeweid» als struktur- und artenreiche Magerweide;

g. Erhaltung und Förderung von vielfältigen Feldgehölzen und Hecken;

h. Erhaltung der Weidewälle bzw. Weidegräben und der Lesesteinhaufen als kulturhistorische Objekte sowie als ökologisch wertvolle Kleinstrukturen;

i. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Orchideen.

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