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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Häxenblätz-Brangboden», Bretzwil - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Häxenblätz-Brangboden», Bretzwil · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

b. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz;

c. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

d. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung von seltenen Arten, insbesondere der lichtliebenden Arten;

e. Erhaltung und Förderung der Magerwiese mit ihrer charakteristischen Lebensgemeinschaft;

f. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

g. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.

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