§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Häxenblätz-Brangboden», Bretzwil - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Häxenblätz-Brangboden», Bretzwil · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;
b. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz;
c. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;
d. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung von seltenen Arten, insbesondere der lichtliebenden Arten;
e. Erhaltung und Förderung der Magerwiese mit ihrer charakteristischen Lebensgemeinschaft;
f. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
g. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.