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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zangenweidli», Gelterkinden - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zangenweidli», Gelterkinden · Schutzgebiet

1. Das Gebiet «Zangenweidli», Gelterkinden, bestehend aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1824, im Eigentum der Bürgergemeinde Gelterkinden, wird als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist in einem Plan eingetragen, der bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann.

3. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 5,51 ha, alles Waldareal.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Zangenweidli», Gelterkinden →

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