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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wisenberg», Häfelfingen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wisenberg», Häfelfingen · Schutzgebiet

1. Das Gebiet «Wisenberg», Häfelfingen, bestehend aus einer Teilfläche von Parzelle Nr. 335 sowie den Parzellen Nr. 336 und Nr. 337, alle im Eigentum der Bürgergemeinde Häfelfingen, wird als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist in einem Plan eingetragen, der bei der kantonalen Naturschutzfachstelle eingesehen werden kann.

3. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 33,25 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Wisenberg», Häfelfingen →

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