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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schöntalfluh-Spittelweid», Langenbruck - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schöntalfluh-Spittelweid», Langenbruck · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Schöntalfluh-Spittelweid», Gemeinde Langenbruck, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus den Parzellen Nr. 388 und 556 sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 376, 381, 389 und 557 des Grundbuchs Langenbruck. Die Grenzhecke zwischen den Parzellen Nr. 389 und 556 ist ebenfalls Teil des Naturschutzgebiets.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 55,78 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schöntalfluh-Spittelweid», Langenbruck →

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